Spiel- und Platzordnung

Spiel- und Platzordnung

A. Allgemeines

1. Die Platz- und Spielordnung soll eine geregelte Benutzung der Tennisplätze gewährleisten und verpflichtet gleichzeitig alle Mitglieder und Gäste des Vereins zur Sauber- und Instandhaltung der Gesamtanlage.
2. Spielberechtigt sind alle Mitglieder, die ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein fristgemäß nachgekommen sind.
3. Gespielt werden darf nur in Tenniskleidung oder (je nach Witterung) in Trainingsanzügen und mit für Aschenplätze geeigneten Tennisschuhen.
4. Zur Aufsicht verpflichtet sind die Platz-und Sportwarte, die Mitglieder des Vorstandes und ggf. bei besonderen Anlässen die Turnierleitung. Diese entscheiden z.B. bei schlechten Witterungsverhältnissen auch über die Bespielbarkeit der Plätze im Interesse des Vereins.

B. Spielordnung und Platzbelegung

1. Allgemeine Regelungen

1.1 Die Festlegung der Dauer der reservierbaren Spielzeiten erfolgt durch den Vorstand und ist uneingeschränkt zu beachten.
1.2 Einschränkungen des allgemeinen Spielbetriebs für Jugend- und Mannschaftstraining, Belegung von Plätzen für Trainer, Turniere usw. werden durch den Sportwart im Einvernehmen mit dem Vorstand festgelegt und durch Aushang bzw. durch Eintragungen in das Court4u-System bekanntgegeben. Ohne Absprache mit dem Sportwart oder Vorstand sind Platzbelegungen vorgenannter Art unzulässig.
1.3. Bei Turnierveranstaltungen ist jeweils eine Turnierleitung zu benennen, die fur den Ablauf der Veranstaltung verantwortlich zeichnet.
1.4 Im Falle eingeschränkter Platzkapazitäten durch Witterungseinflusse gelten in der aufgeführten Reihenfolge nachfolgende Platzbelegungsregeln: 1. Punktspiele – 2. Vereinstraining mit Trainer – 3. Vereinstraining ohne Trainer (nur an Punktspielen teilnehmende Mannschaften) – 4. Allgemeinheit.

2. Platzbelegung

2.1 Die Belegung eines Platzes im allgemeinen Spielbetrieb erfolgt online über das System Court4u. Die Reservierung hat vor Spielbeginn zu erfolgen.
2.2 Vor Beendigung der reservierten Spielzeit ist eine (Folge-)Reservierung von den auf dem Platz befindlichen Spielerinnen und Spielern für nachfolgende Spielzeiten nicht zulässig. Dieses gilt auch für Eintragungen dieser Personen durch andere Spielerinnen und Spieler.
2.3 Spielerinnen und Spieler, deren Name an einem Tag ein zweites Mal im System aufgeführt wird, bevor das erste Spiel beendet ist, werden bei erstmaliger Missachtung der Regelung für 2 Wochen, im Wiederholungsfall für 4 Wochen für das Belegungssystem gesperrt. Dieses gilt insbesondere auch für Eintragungen von Spielerinnen und Spielern unter falschem Namen. Unzulässige Eintragungen werden zudem umgehend gelöscht und damit unwirksam.
2.4 Die Spielzeit beträgt für Einzel und Doppel 55 Minuten + jeweils 5 Minuten Platzpflege. Die Plätze sind den Nachfolgenden jeweils spielgerecht zu übergeben.
2.5 10 Minuten nach Beginn der reservierten Spielzeit verfällt die Reservierung, wenn nicht mindestens 2 Spielerinnen bzw. Spieler auf dem Platz sind.

3. Gastspielerinnen und -spieler

3.1 Gastspielerinnen und -spieler dürfen die Plätze nur zusammen mit einem Vereinsmitglied benutzen.
3.2 Montags bis Freitags sind Platzreservierungen unter Beteiligung von Gastspielerinnen und -spielern nicht nach 16:00 Uhr zulässig (Spielende 17:00 Uhr).
3.3 Ausnahmen (Spielbeginn ab 17:00 Uhr) sind nur bei schwachem Spielbetrieb zulässig. In dem Fall darf eine Reservierung ausschließlich bei Anwesenheit auf der Anlage und erst 10 Minuten vor Beginn der gewünschten Spielzeit erfolgen.
3.4 Eine Spielzeit mit Gastspielerinnen und -spieler ist für Einzel und Doppel auf 55 Minuten + jeweils 5 Minuten Platzpflege begrenzt. Eine angefangene Spielzeit darf in jedem Fall zu Ende gespielt werden.
3.5 Die Benutzung der Tennisplätze mit Gastspielerinnen und -spielern ist in dem dafür ausliegenden Heft und im Onlineprogramm vor Spielbeginn mit dem Vor- und Nachnamen der Gastspielerinnen bzw. -spieler schriftlich festzuhalten.
3.6 Die Kosten fur eine Gastspielzeit (55 Minuten + 5 Minuten Platzpflege) betragen 10 € (Jugendliche 5 €) und werden regelmäßig mit dem einladenden Vereinsmitglied abgerechnet.
3.7 Verstößt eine Gastspielerin / ein Gastspieler gegen die obigen Regelungen, wird für diese Person für den Rest des Jahres ein Spielverbot auf der Anlage erlassen.

C. Platzordnung

1.1 Der Platz ist grundsätzlich vor dem Einspielen zu wässern! Das Spiel ist sofort zu unterbrechen und nochmals zu wässern, wenn das Tennismehl staubig zu werden beginnt. Zum Ende der Spielzeit ist der Platz in Kreisform von außen nach innen abzuziehen, ggf. sind die Begrenzungslinien zu säubern. Bei Notwendigkeit muss der Platz nochmals leicht gewässert werden.
1.2 Papier, Flaschen, Flaschendeckel, Dosen und Zigarettenstummel usw. gehören in die Mülltonnen. Die Platzeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln und das Clubhaus ist sauber zu halten. Das Betreten des Clubhauses mit Tennisschuhen ist ebenso verboten wie das Rauchen im Vereinsheim.

D. Schlussbestimmungen

Bei Verstößen gegen die Platzordnung kann der Vorstand (auch wiederholt) befristete Eintragungssperren im Belegungssystem zwischen zwei und vier Wochen aussprechen.
Die Platz- und Spielordnung kann jederzeit ergänzt oder geändert werden. Bei starkem Andrang an Spielwilligen können der Vorstand und die Warte verfugen, dass nur noch Doppel, beschränkt auf eine Spielzeit (55 Minuten + 5 Minuten Platzpflege) gespielt werden dürfen.

Der Vorstand, März 2023

Anlage zur Platz- und Spielordnung.