Spiel- und Platzordnung

Spiel- und Platzordnung

A. Allgemeines

1. Die Platz- und Spielordnung soll eine geregelte Benutzung der Tennisplätze gewährleisten und verpflichtet gleichzeitig alle Mitglieder und Gäste des Vereins zur Sauber- und Instandhaltung der Gesamtanlage.

2. Spielberechtigt sind alle Mitglieder, die ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein fristgemäß nachgekommen sind.

3. Gespielt werden darf nur in Tenniskleidung oder (je nach Witterung) in Trainingsanzügen und mit für Aschenplätze geeigneten Tennisschuhen.

4. Aufsichtspersonen sind die Platz- und Sportwarte, die Mitglieder des Vorstandes und ggf. bei besonderen Anlässen die Turnierleitung. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Sie entscheiden z.B. bei schlechten Witterungsverhältnissen über die Bespielbarkeit der Plätze im Interesse des Vereins.

B. Spielordnung und Platzbelegung

1. Allgemeine Regelungen
1.1 Die Festlegung der Dauer der reservierbaren Spielzeiten erfolgt durch den Vorstand und ist uneingeschränkt zu beachten.
1.2 Einschränkungen des allgemeinen Spielbetriebs für Jugend- und Mannschaftstraining, Belegung von Plätzen für Trainer, Turniere usw. werden durch den Sportwart im Einvernehmen mit dem Vorstand festgelegt und durch Aushang bzw. durch Eintragungen in das Court4u-System bekanntgegeben. Ohne Absprache mit dem Sportwart oder Vorstand sind Platzbelegungen vorgenannter Art unzulässig.

1.3. Bei Turnierveranstaltungen ist jeweils eine Turnierleitung zu benennen, die für den Ablauf der Veranstaltung verantwortlich zeichnet.

1.4 Im Falle eingeschränkter Platzkapazitäten durch Witterungseinflusse gelten in der aufgeführten Reihenfolge nachfolgende Platzbelegungsregeln: 1. Punktspiele – 2. Vereinstraining mit Trainer – 3. Vereinstraining ohne Trainer (nur an Punktspielen teilnehmende Mannschaften) – 4. Allgemeinheit.

2. Platzbelegung

2.1 Die Belegung eines Platzes im allgemeinen Spielbetrieb erfolgt online über das System Court4u. Die Reservierung hat vor Spielbeginn zu erfolgen.
2.2 Vor Beendigung einer reservierten Spielzeit oder im Vorfeld der Spielzeit ist eine (Folge-)Reservierung nicht zulässig. Dieses gilt auch für Eintragungen dieser Personen durch andere Spielerinnen und Spieler.

2.3 Die Spielzeit beträgt für Einzel und Doppel 55 Minuten + jeweils 5 Minuten Platzpflege. Die Plätze sind den Nachfolgenden jeweils spielgerecht zu übergeben.
2.4 10 Minuten nach Beginn der reservierten Spielzeit verfällt die Reservierung, wenn nicht mindestens 2 Spielerinnen bzw. Spieler auf dem Platz sind.

3. Gastspielerinnen und -spieler

3.1 Gastspielerinnen und -spieler dürfen die Plätze nur zusammen mit einem Vereinsmitglied benutzen. Die Anzahl der Spiele pro Gast ist auf drei pro Sommersaison begrenzt.
3.2 Spielbeginn ab 17:00 Uhr ist nur bei schwachem Spielbetrieb zulässig.
3.3 Eine Spielzeit mit Gastspielerinnen und -spieler ist für Einzel und Doppel auf 55 Minuten + jeweils 5 Minuten Platzpflege begrenzt. Eine angefangene Spielzeit darf in
jedem Fall zu Ende gespielt werden.
3.4 Die Benutzung der Tennisplätze mit Gastspielerinnen und -spielern ist in dem dafür ausliegenden Heft und im Onlineprogramm vor Spielbeginn mit dem Vor- und Nachnamen der Gastspielerinnen bzw. -spieler schriftlich festzuhalten. Bei einem Doppel sind ggfs. 3 Gäste aufzuführen.
3.5 Die Kosten für eine Gastspielzeit (55 Minuten + 5 Minuten Platzpflege) betragen 12 € (Jugendliche 6 €) und werden über das Bankeinzugsverfahren spätestens zum Ende der Sommersaison mit dem einladenden Vereinsmitglied abgerechnet.
3.6 Keine Berechtigung zum Gastspiel haben ehemalige Mitglieder des TV RWR für das Folgejahr des Austritts aus dem Verein.
3.7 Vereinsfremde Personen, die zu Trainingszwecken mit einem vom Vorstand autorisierten Trainer oder einer Trainerin die Tennisplätze nutzen, gelten nicht als Gastspielerinnen und Gastspieler. Nutzungsgebühren sind in diesen Fällen von dem Trainer bzw. der Trainerin oder der Tennisschule zu entrichten.

C. Platzordnung

1.1 Der Platz ist grundsätzlich vor dem Einspielen zu wässern! Etwaige Bewässerungsverbote sind strikt zu beachten. Das Spiel ist sofort zu unterbrechen und nochmals zu wässern, wenn das Tennismehl staubig zu werden beginnt. Zum Ende der Spielzeit ist der Platz in Kreisform von außen nach innen abzuziehen, ggf. sind die Begrenzungslinien zu säubern. Bei Notwendigkeit muss der Platz nochmals leicht gewässert werden.
1.2 Papier, Flaschen, Flaschendeckel, Dosen und Zigarettenstummel usw. gehören in die Mülltonnen. Die Platzeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln und das Clubhaus ist sauber zu halten. Das Betreten des Clubhauses mit Tennisschuhen ist ebenso verboten wie das Rauchen im Vereinsheim.

D. Schlussbestimmungen

Bei Verstößen gegen die Platzordnung kann der Vorstand (auch wiederholt) befristete Eintragungssperren im Belegungssystem zwischen zwei und vier Wochen aussprechen. Bei Verstößen gegen die Regeln für Gastspielerinnen und Gastspieler kann der Vorstand betreffenden Vereinsmitgliedern die Berechtigung zum Spiel mit Vereinsfremden für bis zu 3 Monate entziehen. Die Platz- und Spielordnung kann jederzeit ergänzt oder geändert werden. Bei starkem Andrang an Spielwilligen können der Vorstand und die Warte verfügen, dass nur noch Doppel, beschränkt auf eine Spielzeit (55 Minuten + 5 Minuten Platzpflege) gespielt werden dürfen.

Der Vorstand, September 2025

Anlage zur Platz- und Spielordnung.

Spiel- und Platzordnung